ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge für elektronische Werbung zwischen den HAR Boards (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt).
1.2. Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB an. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Die Geltung der AGB des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbemotiven des Auftraggebers auf den LED Wänden durch den Auftragnehmer. Sofern die Gestaltung des Werbemotivs ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
2.3. Vertragsinhalte über die Wahl des Standortes, Länge des Spots, Anzahl der Wiederholungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
2.4. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld besteht nicht. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers wird nicht zugesichert, es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit dem Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alleiniges Entscheidungsrecht und Sendefreiheit aller Werbesendungen und Inhalte.
2.5. Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt und es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Vertragsbeginn ist der Tag der Auftragserteilung in schriftlicher Form, jedoch spätestens am Tag der ersten Werbeausstrahlung für die im Vertrag genannte Laufzeit.

3. Preise, Zahlungen, Verzug und Aufrechnung

3.1. Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Preise für die Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlungen enthalten.
3.3. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang eines Monats eingezogen.
3.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% Punkte über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,‐Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
3.7. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Gewährleistung

4.1. Bei Ausfallzeiten, die über 10% der monatlichen Sendezeit liegen ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechenden Ausfallzeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit, oder durch für den Auftraggeber unentgeltlichen Vertragsverlängerung, auszugleichen. Ausfallzeiten unter 10% der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, techn. Störung) sind nicht ausgleichspflichtig.
Erst wenn eine Ersatzschaltung, Nachbesserung oder Vertragsverlängerung unmöglich ist, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu.
Zuvor genannte Regelungen gelten nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden.
4.2. Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
4.3. Wird der Auftragnehmer durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z.B. behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Vollsperrungen an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung verhindert, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der Behinderung. Verlängert sich die Vertragslaufzeit oder werden wird der Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Soweit der Auftragsnehmer von der Leistungserbringung befreit wird, werden bereits erbrachte Vorleistungen des Auftraggebers erstattet.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber‐, Leistungsschutz‐und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und‐texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
5.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber‐, Wettbewerbs‐, Presse‐, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen, digitales Material und Werbespots daraufhin zu prüfen, ob durch sie die Rechte Dritter beeinträchtigt sind.
5.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den unter www.har-board.de/mediadaten angegebenen technischen Anforderungen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.
5.4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

6. Rücktrittsrecht / Kündigung

6.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist ins besondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber‐, Wettbewerbs‐, Presse‐, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
6.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.
6.3. Es steht dem Auftragnehmer frei, Werbemotive abzulehnen, die seiner Geschäftspolitik widersprechen. Bei bereits zustande gekommen Verträge hat der Auftragnehmer für vorher genannte Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
6.4. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Auftraggeber bis zu 8 Tage vor der vertraglich festgelegten ersten Werbeausstrahlung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung von 50% des Nettoauftragsvolumens zu verlangen.

7.Haftung

7.1. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch die Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.
7.2. Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs‐bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
7.3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
8.2. Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt deutsches Recht.

9. Sonstiges

9.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

10. Datenschutz / Datenverwendung

Der Auftragnehmer beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Der Auftragnehmer nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Auftraggebers werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Auftraggeber darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E- Mailadresse des Auftraggebers versenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung gegenüber dem Auftragnehmer jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen Vertragspartei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten rechtmäßiger Weise bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden.

Stand Januar 2023. Gültig ab 01.01.2023. Änderungen, Irrtümer und Fehler vorbehalten.